Zurück zu den Anfängen: Hausschlachtungen werden beliebter
Fleisch aus Massentierhaltung ist etwas, was viele Verbraucher heutzutage ablehnen. Sie wollen wissen, wo das Fleisch herkommt und sicher sein, dass das Tier unter guten Bedingungen gehalten wurde. Hausschlachtungen werden immer häufiger vorgenommen, weil immer mehr Menschen sich darauf besinnen, Tiere für den Eigenbedarf zu halten. Sie konsumieren das hochwertige Fleisch bewusst, was den Fleischkonsum insgesamt senkt.
Schlachtungen im größeren Umfang müssen im gewerblichen Schlachtbetrieb erfolgen
Wenn die Zahl der Schlachtungen über den Eigenbedarf hinaus steigt, muss die Schlachtung in einem professionellen Schlachtbetrieb erledigt werden. Das Fleisch wird später verkauft oder weiterverarbeitet und dann verkauft. Niemand, der privat eine Hausschlachtung vornimmt, darf das Fleisch entgeltlich oder unentgeltlich anderen überlassen. Damit will der Gesetzgeber unter anderem verhindern, dass Schwarzhandel betrieben wird. Wenn Fleisch zu Verkaufszwecken erzeugt wird, müssen die Tiere in einer professionellen Schlachterei getötet werden.
Von Hausschlachtungen sind in erster Linie Schweine betroffen, da diese relativ leicht gehalten werden können. Sie sind Allesfresser und leicht zu versorgen. Die meisten Schweine versorgen sich bei einem ausreichend bemessenen Auslauf selbst. Zusätzlich können die Allesfresser zum Beispiel, Kartoffeln, Obst und andere Lebensmittel fressen, die ohnehin im Haus als Abfall vorhanden sind.
Die Haltung von Schweinen ist günstig und das gewonnene Fleisch und die produzierte Wurst spart unterm Strich viel Geld, was andernfalls im Supermarkt gekauft werden würde. Neben Schweinen werden außerdem Hühner, Rinder, Kaninchen oder Schafe, seltener auch Pferde für die Hausschlachtung gehalten. Bei den kleineren Tieren ist die Haltung zum Zwecke der Hausschlachtung nur dann sinnvoll, wenn die Tiere mit selbst angebauten Futtermitteln versorgt werden können. Andernfalls wird es zu teuer. Wer allerdings Wert auf kontrollierte Fleischproduktion legt, ist mit der Hausschlachtung selbstgehaltener Tiere auf der sicheren Seite.
Schlachtuntersuchungen vom amtlichen Tierarzt notwendig
Ein Schlachttier muss grundsätzlich im lebenden Zustand vom Tierarzt untersucht werden. Er prüft, ob Erkrankungen vorhanden sind und erteilt die Freigabe. Kaninchen und Geflügel müssen nicht vom Tierarzt untersucht werden, doch Huftiere immer. In manchen Landkreisen sind besondere Auflagen zu erfüllen, jeder muss sich deshalb bei der Gemeinde diesbezüglich erkundigen, um die genauen Regelungen vor Ort zu erfahren.
Ist ein Schlachttier vom Veterinär freigegeben, darf es nur getötet werden, wenn dabei die Tierschutzschlachtverordnung berücksichtigt wird. Das bedeutet unter anderem, dass jedes Tier vorher richtig betäubt und danach schnell und schmerzlos getötet wird. Auch bei der Hausschlachtung muss sichergestellt werden, dass das Schlachttier keinen unnötigen Schmerzen erleiden muss.
Falsche Schlachtbedingungen lassen Fleisch verderben
Schweine reagieren massiv und messbar auf Stress bei der Schlachtung. Sie schütten dann Enzyme sowie Stoffwechselprodukte aus. Diese können die Qualität des Fleisches erheblich beeinträchtigen. Das so verunreinigte Fleisch ist entweder besonders hell und weist einen geringen pH-Wert auf oder es ist sehr dunkel und weist einen hohen pH-Wert auf. Auch der Laktatgehalt ist hoch, was den Bakterienbefall begünstigt. Das Fleisch ist trocken und zäh.
Nach der Schlachtung untersuchte der amtliche Tierarzt die Organe und das Fleisch. Tierarten, die möglicherweise von Fadenwürmern, den sogenannten Trichinellen befallen sein könnten, erhalten eine weitere Untersuchung. Was Hausschlachter mit dem freigegebenen Fleisch tun, ob sie es zu Wurst verarbeiten oder als ganzes Fleisch essen, bleibt ihnen überlassen.
Die Abfälle müssen zur Entsorgung einem Spezialbetrieb übergeben werden.
Jedes Tier wird als Schlachttier registriert
Jedes Tier, das als Schlachttier gekauft, gezüchtet und verwertet wird, muss gemäß geltender EU-Vorordnung beim zuständigen Landeskontrollverband angemeldet werden. Im Zuge der Registrierung erfolgt eine unverwechselbare Kennzeichnung. Diese Registrier- und Kennzeichnungspflicht gilt für gewerbliche und private Haltung.